Die COVID-Pandemie und ihre Folgen sind für viele Unternehmen existenzbedrohend und erfordern von den Geschäftsleitern entschiedene Maßnahmen, um das Unternehmen und die Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten. In der nebenstehenden Übersicht haben wir einzelne Maßnahmenpakete kurz dargestellt. Je früher Sie sich damit auseinandersetzen, umso größer sind die Handlungsspielräume. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen auf, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen die Richtigen sind.
Geschäftsleiter sollten zudem unbedingt beachten, dass sie sich persönlichen Haftungsrisiken aussetzen, wenn sie die Insolvenzreife ihres Unternehmens zu spät erkennen. Die Bundesregierung hat zwar die Regeln für die Insolvenzantragspflicht geändert, es ist aber nicht so, dass die Insolvenzantragspflicht damit bis zum 30.04.2021 gänzlich ausgesetzt ist, wie es fälschlicherweise in den Medien oft dargestellt wird. Tatsächlich ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht an bestimmte Kriterien geknüpft, die auf viele Unternehmen gar nicht zutreffen. Bei unserer Beratung halten wir auch die Haftungsrisiken der Geschäftsführer im Blick und arbeiten hierzu mit erfahrenen Insolvenzanwälten zusammen.
Lassen Sie uns die Krise gemeinsam meistern und lernen Sie uns unverbindlich kennen!